Die Geschichte von Langenich

Der Stadt Kerpen westlich vorgelagert ist das Dorf Langenich, das im Gegensatz zu Kerpen noch vom Neffelbach durchflossen wird und das sich bis heute seinen dörflichen Charakter bewahrt. In seinem Kern befinden sich landwirtschaftliche Anwesen, die bewirtschaftet werden durch die Familien Fischenich, Langens, Reinirkens und Winkel, ein weiterer Hof, das Anwesen der Familie Theisen, liegt an der Bundesstraße etwas außerhalb des Ortes. Außerdem beherbergt der Baubestand einige Fachwerkhäuser, von denen eines durch eine Besonderheit hervorsticht. Über dem Türeingang ist ein Balken mit einer Inschrift eingelassen, die sorgfältig restauriert ist und nach der Neugestaltung der Fassade dort sichtbar belassen wurde. Sie lautet:

ICH: STEHE: IN GOTTES. HAND
GOTT. BEHÜTE MICH VOR FEWR
UND BRAND DIE. INWOHNER VOR
SÜND UND SCHAND AO 1716

 

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»An den drei Bildern«, Hermann Josef Baum, 1951 (Stadtarchiv Kerpen)

Als weiteres Kleinod gilt die Kalvarienberggruppe »An den drei Bildern«, die, umgeben von Linden, am Rande der Bundesstraße steht. Die aus rotem Sandstein gehauene Darstellung aus dem Jahre 1768 war so stark verwittert, dass eine Konservierung erfolgen musste. Die Gruppe besteht aus dem fast 4 m an Höhe messenden Kreuz, in dessen Sockel eine von Ranken und Putten umrahmte Nische mit der Darstellung des Heiligen Martinus eingehauen ist. Die beiden seitlich rechts und links des Kreuzes postierten Stelen geben Bilder der Gottesmutter und des Heiligen Johannes wieder. Ihre Bedeutung als Ort des Gebetes und der Andacht hat die Gruppe in den letzten Jahren weitgehend verloren, obwohl weitere Gegebenheiten durchaus auf ein Fortbestehen dörflich geprägter Eigenarten hinweisen. Es bestehen beispielsweise immer noch zwischen den einzelnen Häusern in der Regel gutnachbarliche Verhältnisse, man feiert gemeinsam und hält an Traditionen fest. Dennoch stieg auch in einem der kleinsten Orte Kerpens die Zahl der Einwohner an. Lebten bei der ersten dokumentierten Zählung im Jahre 1799 lediglich 118 Bewohner in 23 Haushalten, waren es 1990 bereits 299 Menschen in 100 Haushalten. Am 29. Mai 2007 lag die Zahl der gemeldeten Personen für Langenich bei 371.

 

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Ausschnitt aus der Karte des Kanonikers Stempel, 1587 (Stadarchiv Kerpen)

Die Karte, die der Kanoniker Gerhard Stempel im Jahre 1587 von der Herrschaft Kerpen-Lommersum in Kupfer stach, zeigt den Ort auf halbem Wege zwischen Kerpen und Bergerhausen südlich des Neffelbaches gelegen. An Gebäuden erkennt man lediglich etwa neun Wohnhäuser, von denen mindestens drei bis vier wohl größeren Höfen zugeordnet werden können. Es scheint damals zwei bis drei Wegezugänge zum Bach gegeben zu haben, einer davon bot wohl die Möglichkeit zum Übergang, so dass trockenen Fußes »der wech nach Colln« bzw. »..nach Düren« zu erreichen war. Neben der Einmündung des Anbindungsweges in die Köln-Dürener-Landstraße ist südlich der Straße ein Kreuz eingetragen, das vielleicht Hinweis gibt auf den Standort eines Kruzifixes am Wegrand, das dann im Jahre 1768 durch die noch erhaltene und bereits angesprochene Kalvarienberggruppe ersetzt wurde. Weiter westlich, aber nördlich der Straße sieht man die St. Hubertus Kapelle, die im Jahre 1803 »wegen Alterthum und Baufälligkeit« abgebrochen worden ist. In deren Nähe erkennt man die ehemalige Richtstätte, hier nur schwach angedeutet durch einen Galgen. Bei diesen Bemerkungen muss noch gesagt werden, dass es unterschiedliche Darstellungen der Kupferstichkarte gibt. Gleiches gilt für die nächstfolgende Karte. Dort wird nämlich ausgerechnet die Stelle, die auf der Stempelkarte nur durch einen Galgen markiert war, zusätzlich mit dem Schriftzug Kerpener Gericht markiert. Diese Karte stammt aus dem 17. Jahrhundert und gibt die Gegend zwischen Kerpen und Blatzheim wieder. Das oben bereits erwähnte Kreuz steht in dieser Zeichnung nördlich der »Landstraß von Düren auff Collen«, aber wieder an der Einmündung des Verbindungsweges von Langenich zur Landstraße. Dieser Weg führt nun weiter zum »St. Hubertus Busch« und wird »Langenacher Vieh-Trifft« genannt. Interessanterweise heißt der Ort – aus fünf Häusern bestehend – Langenich.

 

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Ausschnitt aus einer um 1650 gefertigten Karte (Historisches Archiv der Stadt Köln)

Die erste Erwähnung in einer Urkunde datiert für diesen Namen auf den 20. Dezember 866 und bezeichnet einen ehemaligen Fronhof. Diese Urkunde ist unter dem Namen »Prestaria Hyedildis« bekannt und bezeichnet ein Rechtsgeschäft, eine Prekarie. Heute würde man Pachtvertrag sagen, denn es wird Grundbesitz übertragen, der zur Nutzung an den Schenker zurückfällt. Corsten hat für diese Urkunde eine Zusammenfassung mit folgendem Wortlauf überliefert:

»Die vornehmen Männer Guntbert und Hadabold übertragen zusammen mit den Grafen Irimfrid und Siegerich für die Dame Hyedild Güter an die Abtei Prüm und bitten darum, dass diese zusammen mit anderem Klostergut der Schenkerin zum Nießbrauch zurückgegeben werden. König Lothar der II. unterstützt dieses Ersuchen, dem der Abt stattgibt.«

Unter den betroffenen Besitzungen befindet sich u. a. ein Fronhof mit Land in Langenaccare. Im so genannten Prümer Urbar, einer Bestandsliste der Klostergüter, steht dieser Besitz im Jahre 893 unter dem Titel »de Langenaccher« verzeichnet. Im Jahre 1222 wurde das Verzeichnis unter Abt Caesarius neu abgeschrieben und kommentiert. Zur Lage des Besitzes wird dort aufgeführt: »Langenaccker non multum distat a Kerpene juxta Coloniam«, Langenich (liegt) nicht weit entfernt von Kerpen bei Köln. Der Kommentar gibt auch Auskunft über die Größe der Besitzungen. Außer ausgedehnten Ackerflächen wurden Wiesen zur Weide und zur Heugewinnung und Wald zur Schweinemast bewirtschaftet, zudem war eine eigene Mühle vorhanden.

 

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Blick in die Lindenstraße in Langenich,
1952, Hermann Josef Baum (Privatbesitz)

Erst fast 200 Jahre später erscheint der Ort wieder in einer Urkunde, denn im Jahre 1185 ordnet Erzbischof Philipp von Heinsberg an, dass die Kirchen von Rheinkassel von ihren Einkünften Teile an fünf Höfe des Gereonsstiftes, u. a. an einen in Langenage gelegenen ausliefern solle.

Am 19. August 1223 stellt Papst Honorius das Stift St. Gereon unter seinen Schutz und bestätigt dessen Besitz an Kirchen und Gütern, darunter auch Langenache. Der Besitz des Stiftes wird in der Folgezeit sogar noch vermehrt. So verkauft am 05. Juni 1290 der Kanoniker des Stiftes Kerpen mit Namen Godfried Carpensnauel die Langenicher Mühle mit 7 Morgen Land an das Stift St. Gereon in Köln. Die Mühle wird in den Archivalien niemals mehr erwähnt, sie muss allerdings vor 1587 verschwunden sein, denn die Karte des Kanonikers Stempel weist einen derartigen Bestand in Langenich nicht mehr aus.

In einer Urkunde vom 26. September 1299 bestätigt der Ritter Scheivard von Rode, der Amtmann des Herzogs von Brabant, dass Wilhelm genannt Pule und dessen Ehefrau, nachdem sie mit der Schwester des Wilhelm den vom Gereonsstift erbpächtigen Hof zu Langenich gekauft haben, Teile davon verkauft und sich gleichzeitig verpflichtet haben, vom verbleibenden Resthof die ganzen früheren Abgaben zu zahlen.

 

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Lindenstraße, um 1950 (Familie Reinirkens)

Diese Abgaben waren für einen solchen Hof nicht eben gering. Es waren an Naturalabgaben zu entrichten 15 Malter Roggen und Weizen, weiterhin Erbsen, Hafer und Bier. In der Fastenzeit hatte der Langenicher Hof 50 Eier an das Gereonsstift zu liefern. Außerdem wurde beim Tode des Besitzers die so genannten Kurmede fällig, eine Naturalabgabe, die entweder im besten Pferd oder der besten Kuh bestand. Natürlich hatten die Besitzer vertragsabhängig Zinsen zu zahlen und Dienste zu verrichten.

Ist bei der Urkunde von 1299 der Kerpener Pastor Hugo von Burz als Zeuge genannt, das Schriftstück sogar von ihm besiegelt, so wirkt der Schultheiß von Langenich als Zeuge mit, als es um eine Übertragung von Gütern in der Nähe des Bruggener Hofes geht, der ehemals nördlich von Mödrath lag. Dies geschah am 29.10.1301 vor dem Kerpener Gericht.

Der erwähnte Schultheiß wird Vorsitzender des so genannten Hofgerichts am Langenicher Geroenspachthof gewesen sein, das an bestimmten Tagen des Jahres zusammentrat. Auf dem Frechener Klarenhof tagte das Gericht beispielsweise jeweils an den Montagen, in Langenich an den Donnerstagen nach dem Dreikönigstag, nach der Kölnischen Gottestracht und nach dem Geburtstag des Heiligen Johannes. Dabei hatten die Gerichte dann kleinere Streitigkeiten zu schlichten oder zu ahnden, Vergehen gegen die allgemeine Ordnung zu bestrafen, nur selten echte Strafsachen zu behandeln, in der Regel Landtausch und Landkauf, Rentenausstellungen, Schenkungen sowie Unklarheiten bei Zahlungen und Renten zu beurkunden bzw. zu regulieren. Die letztgenannten Geschäfte, die an die Aufgaben heutiger Notariate erinnern, waren Alltagsarbeit, also nicht an Gerichtstermine gebunden. Schöffen, normalerweise zwischen sechs und neun an der Zahl, assistierten dem Schultheiß bei der Rechtsprechung, fußend auf mündlich überliefertem Gewohnheitsrecht, da, wie man glaubte, »das Recht eine altüberlieferte und daher heilige Ordnung sei, die nur gefunden, aber nicht geschaffen werden könne«.

Später erst – meist im 15. und 16. Jahrhundert – schrieb man die wichtigsten Punkte, die auf den Gerichtssitzungen angesprochen wurden, fest. Solche örtlich geltenden Rechtsvorschriften nennt man heute Weistümer. Ein solches ist aus Langenich erhalten. Es liegt in einer Abschrift aus dem Jahre 1692 vor, muss allerdings viel älter sein, da die darin erwähnte Mühle bereits 1587 nicht mehr bestand. Es ist überschrieben »Extractus der Vrogen ahm Gereonis hoffgericht zu Langenach« und regelt viele Gegebenheiten und Vorgänge, die im Alltag wichtige Rollen spielten.

 

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Gruß aus Langenich, Postkarte

Der Notar und Langenicher Hofschultheiß Johann Wolters, der auch ab 12.04.1690 Schöffe des Kerpener Gerichts war, unterzeichnet die Abschrift eigenhändig. Ein Johannes Petrus Wolters signiert am 3. Mai 1774 den Vergleich zwischen der Gemeinde Kerpen und dem Stift St. Gereon, der einen Streit beilegt, der die gegenseitige Nutzung der »Langenacher Viehe-Trifft« und der »gemeindetrifft« regelt. Ob es sich beim Unterzeichnenden um den Sohn des Hofschultheißen handelt, ist unklar. Fest steht lediglich, dass J. M. Wolters letztmals 1745 als Schreiber am Kerpener Gericht erwähnt wird und sein Sohn Johannes Petrus Wolters am 04. Feburar 1733 als Student der Medizin kurz vor der Promotion steht.


Über eine Katastrophe berichtet ein Pachtvertrag vom 15. März 1695, in dem es u. a. heißt: »Wir Scholaster und Capitul des freyedlen Stiffts zu St. Gereon binnen der Stadt Cölln zeugen und bekenne hiermit vor unß und unsern Nachkommen, daß demnach im nicht verwichenen Jahr daß gantzes dorff zu Langenach mehreren theilß durch unversehener fewrsbrunst eingeäschert worden.« Es muss demnach 1694 in Langenich ein Feuer gewütet haben, das dem Ort großen Schaden zufügte. Zu diesem Ereignis fand Rößner-Richarz bei der Bearbeitung der Akten des Kerpener Gerichts eine Bescheinigung desselben, die einen Einblick in die damaligen Geschehnisse ermöglicht. Demnach muss eine Abordnung aus Langenich wohl am 10. August 1694 vor dem Kerpener Gericht erschienen sein. Dort erklärten die Langenicher, am Morgen des 30. Juli zwischen 10 und 11 Uhr sei in ihrem Dorf ein Brand zwischen zwei Scheunen entstanden, der sich so rasch ausgebreitet habe, dass alsbald, außer vielleicht zwei oder drei Häusern, das ganze Dorf gebrannt habe. Außerdem trugen sie vor, ein sehr großer Teil der bereits eingebrachten Feldfrüchte sei von den Flammen verschlungen worden, die Einwohner hätten lediglich Leib und Leben retten können. Vieh und die Gerätschaften seien jedoch Opfer der Flammen geworden, und eine Bewohnerin habe man nur durch Zerschneiden ihrer Kleider vor dem sicheren Tod gerettet. Sie war allerdings zum genannten Tag noch nicht außer Lebensgefahr.

Vielleicht werden wegen des Brandes zwei Drittel, das sind 84 Morgen, des bisherigen Halbwinner Gereonshofes verpachtet an Peter Kürfer, Johann Reifs, der mit Katharina Schlömer verheiratet war, sowie an Arndt Düsterwaldt. Dieser erscheint bereits im Jahre 1682, da er Land bearbeitet hat, das ihm nicht rechtmäßig zustand. Der bisherige Halbwinner des angesprochenen Hofes, Gerhardt Maußbach, darf weiterhin 42 Morgen bearbeiten. Vermutlich war Maußbach durch das Feuer so geschädigt, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen konnte, oder seine erwerbsmäßigen Interessen hatten sich stark verlagert. Er war verheiratet mit Catharina Putz, Müller in Kerpen und Schöffe des Kerpener Gerichts seit dem 12.04.1690.

Dass Maußbach einmal als Müller in Langenich genannt wird, kann lediglich andeuten, dass er in diesem Ort wohnte, da eine Mühle zum genannten Zeitpunkt nicht mehr bestand. Sehr wahrscheinlich ist, dass sein Vater Henrich Maußbach und seine Mutter Anna Maria Kruzfrix Langenicher Einwohner waren, denn sie verpflichten sich am 08. April 1665, dem Probst zu St. Kunibert in Cölln eine jährliche Rente von 10 Rechtsthalern zu zahlen und verschreiben zur Sicherung ihr unbelastetes Haus, ihren Hof und Garten zu Langenich.

Die Nennung des Hofboten Johann Krauß, der als Lohn die »biß dahin in gebrauch gehabten vier Morgen biß auff anderweitige Verordtnung weithers genießen« darf, lässt zwar erkennen, dass hier der Gereonshof angesprochen ist, sagt aber nichts über den Standort aus. Am 31.01.1719 wird erneut ein Pachtvertrag über 94 Morgen geschlossen, bei denen es sich um die gleichen Ländereien handeln muss. Als neue Pächter werden genannt die Eheleute Michael Kurffgen und Adelheid Hochs, Ludwig Maußbach und Sybilla Wolters, sowie Joan Dusterwald und Sybilla Kurffgens. Dass die Pächter auch großer Ackerflächen nicht unbedingt in Langenich ihren Hof hatten, kann am Beispiel des Michael Kurffgen belegt werden. Kurffgen wohnte mit Sicherheit in Mödrath, er war von 1687 bis 1689 Kirchmeister in Mödrath. Außerdem war er mit Joan Dusterwald verwandt, wahrscheinlich war dieser sein Stiefsohn.

Ob Ludwig Maußbach in Kerpen lebte oder in Langenich, ist ungeklärt. Eine Witwe Clara Mausbag wird in einer Einwohnerliste Langenichs aus dem Jahre 1799 genannt, die nachfolgend teilweise aufgeführt wird:

 

Haus
Name
Alter
Stand
 
 
1
Simon Meytz
65
Tagelöhner
Sophie Funkels
65
Ehefrau
Anna Margareth Mellers
35
Tagelöhnerin
Simon Meller
11
Sohn
 
 
2
Clara Mausbag
58
Witwe
Henri Fuhs
23
Sohn
Pierre Fuhs
20
Sohn
Pierre Busch
30
Ackerer
Anna Margareth Fuhs
34
Ehefrau
Jean Fuhs
11
Sohn
Marie Catharin Busch
8
Tochter
Mathieu Busch
4
Sohn
Clara Busch
3 Mon.
Tochter
 
 
 
7
Lambert Gölden
40
Ackerer
Anna Margret Schebus
49
Ehefrau
Peter Gölden
14
Sohn
Marie Catharin Gölden
10
Tochter
Jean Gölden
12
Sohn
Pierre Joseph Gölden
9
Sohn
 
 
8
Guilleaume Langens
44
Ackerer
Anna Catharine Hopsteins
32
Ehefrau
Adelheid Langens
11
Tochter
Henri Langens
9
Sohn
Jacques Langens
7
Sohn
Jean Langens
5
Sohn
Cristin Langens
2
Tochter
Marie Catharine Langens
6 Mon.
Tochter
Pierre Brand
25
Knecht
Veronica Graß
19
Magd
 
 
16
Arnouth Niehsen
40
Tagelöhner
Magdalen Foenens
38
Ehefrau
Ferdinand Niehsen
8
Sohn
Simon Niehsen
5
Sohn
 
 
17
Jean Onnau
51
Tagelöhner
Marie Onnau
46
Schwester
Marie Catharin Onnau
16
Tochter
 
 
18
Anna Maria Rey
56
Witwe
Henri Fischenich
29
Ackerer
Paul Fischenich
23
Sohn
Anna Marie Fischenich
19
Tochter
Jean Duk
33
Knecht
 
 
19
Engel Fasbender
59
Ackerer
Magdalen Graß
52
Ehefrau
Pierre Fasbender
6
Sohn
Sophie Fasbender
20
Tochter
Adolph Fasbender
12
Sohn
Michel Fasbender
10
Sohn
Catharin Fasbender
8
Tochter
 
 
 
21
Theodor Fischenich
33
Tagelöhner
Ann Margareth Fasbender
32
Ehefrau
Magdlen Fischnich
5
Tochter
Engel Fischnich
3
Sohn
Anna Marie Fischnich
1
Tochter
 
 
22
Mathieu Holz
52
Weber
Anna Heller
45
Ehefrau
Jean Holz
22
Sohn
Catharin Holz
17
Tochter
Anna Catharin Holz
15
Tochter
Anna Margareth Holz
12
Tochter
Henri Holz
9
Sohn
Anna Maria Holz
5
Tochter
Anna Cristin Holz
2
Tochter

 

 


 

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Langenicher Bewohner um 1915 (Familie Reinirkens)

Folgt man den Aufzeichnungen, die der Kommunalbeamte Jean Brand am 27.04.1799 machte, dann kann nach der Auflösung der zahlreichen Grundherrschaften in der Folge der Säkularisation die historische Entwicklung der einzelnen Höfe etwas klarer dargestellt werden.

Die in der Liste aufgeführte Clara Mausbag war Enkelin des Gerhard Mausbach und muss mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem bereits erwähnten Ludwig Maußbach verwandt gewesen sein. Sie war seit dem 17.05.1762 verheiratet mit Rudgerus Fuhs. Geht man davon aus, dass der Name Fuhs besonders im 19. Jahrhundert häufig nach Voihs (Voiß) wechselt, so ist die im Heberegister von 1791 erwähnte Wittib Rudger Vois mit der Clara Maußbach indentisch, und bedenkt man die angesprochene Verkleinerung der Maußbachíschen Besitzungen in Langenich nach 1695, dann könnte das Gut der Maußbach/Vois im Jahre 1889 an Johann Fuhswinkel übergegangen sein und damit Hubert Reinirkens und sein Sohn Hans-Wilhelm heute vielleicht Eigentümer des ehemaligen Gereonhofes. Das Anwesen liegt in der Lindenstraße in der Nähe des Neffelbaches, und es weist in seiner Anlage als Viereckhof besonders im Bereich der Scheunen und Stallungen alten Baubestand aus dem 17. Jahrhundert auf. Das repräsentative Wohnhaus entstand erst um 1890, darauf weisen zumindest die Tellerankerbeschriftungen an der südlichen Toreinfahrt hin.

 

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Hof Fuhswinkel / Reinirkens, um 1930
(Familie Reinirkens)

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Hof Fuhswinkel / Reinirkens, um 1930
(Familie Reinirkens)

Die Reinirkens übernahmen den Hof endgültig im Jahre 1955 von Wilhelm Reinirkens, der Ehefrau Caroline geb. Fuhswinkel, und deren beiden unverheirateten Schwestern Helene und Walburga Fuhswinkel. Die Geschwister hatten den Hof bis dahin gemeinsam in Nießbrauch. Sie waren drei der vier Kinder, die aus der Ehe des Johann Fuhswinkel mit der Anna Marie geb. Kremer hervorgingen. Johann Fuhswinkel war der am 25.11.1846 in Pulheim geborene Sohn des Christian Fuhswinkel und der Elisabeth geborene Erpenbach. Er war Bediensteter auf dem Harzheimgut in Stockheim bei Pulheim. Sein Verhältnis zum Dienstherrn muss ausgezeichnet gewesen sein, vielleicht u. a. beruhend auf seiner Aufgeschlossenheit und seiner Bereitschaft, Neues zu beginnen. So kaufte beispielsweise seine Mutter auf seinen Rat hin einen Omnibuswagen, der wohl von Pferden gezogen wurde. Die Geschäfte scheinen jedoch nicht sonderlich erfolgreich gewesen zu sein, denn schon bald kann fälliges Geld nicht pünktlich gezahlt werden, so dass schließlich wegen einer Pfändung und sich anschließendem Verkauf, Einzelheiten über das Fahrzeug, das in den Jahren 1867 bis 1868 in zahlreichen Aktenstücken des Familienarchivs auftaucht, bekannt werden. Es geht um einen »vierrädrigen Omnibuswagen, blau angestrichen mit rothem Schilde«. Johann Fuhswinkel scheint also in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts keineswegs wohlhabend gewesen zu sein.

 

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Feldarbeiten, um 1940 (Familie Reinirkens)

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Feldbestellung, um 1940 (Familie Reinirkens)

Trotzdem ersteigert er am 11. September 1876 den Hof der Erbengemeinschaft Paar, bestehend aus Gebäuden, Hofraum und Hausgarten sowie Ackerland mit einer Fläche von fast 70 Morgen zum Preis von 63.300 Mark zuzüglich eines Aufgeldes von 6.330 Mark und diverser Nebenkosten. Das Geld stammt aus einem Gewinn in der Dombaulotterie, der dadurch zustande kam, dass der Dienstherr dem Johann Fuhswinkel ein Los schenkte. Dieses Anwesen war zuvor im Besitz des Theodor Fischenich, verheiratet mit Annan Margaretha Faßbender, die in der Einwohnerliste im Haus mit der Nummer 21 genannt sind.

Am 05. April 1889 kauft Fuhswinkel eine weitere Immobilie in Langenich von Peter Voihs, einem Sohn der Eheleute Rudgerus Fuhs und der Clara Maußbach. Zur Lage sagt eine Urkunde folgendes aus: »Ödas im Orte Langenich neben Theodor Kurm und Johann Fuhswinkel gelegene Erbe, bestehend aus einem mit der Haus-Nr. 4 bezeichneten Wohnhaus nebst Scheune, Stellung, Um- und Unterlage sowie allem An- und Zubehör«. Der Preis belief sich auf 4.200 Mark. Damit könnte Johann Fuhswinkel die beiden Höfe, die früher dem Stift St. Gereon gehörten, zu einem zusammengefasst haben. Diese Annahme deutet allerdings nur eine mögliche Position der ehemaligen Gereonshöfe in der Ortslage an. Das zweite Gehöft könnte an der südöstlichen Ecke des Dorfes positioniert gewesen sein. Dort sind noch heute Teile eines früheren großen Bauernhofes im Gebäudebestand zu entdecken. In diesem Zusammenhang muss die eingangs zitierte Inschrift über dem straßenseitigen Eingang zu einem Fachwerkhaus erwähnt werden, das von Mitgliedern der Familie Klütsch bewohnt wird. Im auf der Hofseite vollständig erhaltenen Fachwerk befindet sich über der Türe zum Garten eine weitere Balkeninschrift, die im Schriftbild vom erwähnten Spruch abweicht. Sie lautet:

DEN INGEHENDEN LASSET HEIL
WIDERFAHREN ALLEN AUSGEHENDE
WOLLET BEWAHREN JESUS MARIA
JOSEPH GERARDUS MAUSBACH

Der Gerhard Mausbach begegnete uns bereits im Zusammenhang mit dem fürchterlichen Brand von 1694. Er war der Großvater der Clara Mausbach, die in der 1799er Einwohnerliste als Witwe geführt wird. Ihre Eltern waren Heinrich Mausbach und Catharina Glasmacher. Ihr Gatte hieß Rudger(us) Fuhs, der bereits 1785 verstarb und fünf von insgesamt sieben aus dieser Ehe stammenden Kinder hinterließ. Darunter ist auch der am 14.04.1776 geborene Joes Heinrich, er im Einwohnerverzeichnis als 23jähriger Sohn der Witwe Mausbach geführt wird. Dieser taucht im Katasterplan aus dem Jahre 1828 als Besitzer des großen Anwesens am südöstlichen Ortsrand auf. Als ebenfalls dort lebender Ackerer wird Peter Beusch – in der 1799er Liste noch Busch geschrieben – erwähnt, der mit der Schwester Anna Margaretha Fuchs verheiratet war. Bezieht man das vorher Gesagte zum Stift Gereon in das Gedankenspiel ein, dann könnte der zweite Gereonshof hier gelegen haben, jedoch niemals eine Wassermühle. Wohl aber können Auskragungen an der südwestlichen Ecke der Hofgebäude, wie sie im Plan von 1826 eingezeichnet sind, vielleicht auf eine Windmühle hinweisen. Bau- bzw. Bodenuntersuchungen könnten möglicherweise weitere Erkenntnisse bringen.

Am Maarweg liegt ein weiterer Hof, der in seinem Kern alten Bestand aufweist und dessen Wohnhaus in Fachwerkbauweise erhalten ist. Die heutigen Eigentümer der Familie Langens bewohnen den Hof nicht selbst. Die Vorfahren Wilhelm Langens und seine Gattin Anna Catharina Hopstein werden als Bewohner und Ackerer in der Einwohnerliste genannt. Ist der Heinrich Hopstein, der 1791 laut einer Hebeliste drei Albus Höhnergeld und dazu Haferpacht zahlt, der Vater der Anna Catharina Hopstein, so wird ein weiterer Eigentümer dieses Gutes greifbar. Im 19. Jahrhundert müssen die Besitzungen des Hofes geteilt worden sein, so dass nun zwei Betriebe entstanden. Das ehemalige Wohnhaus, das direkt an den Langensíschen Besitz angebunden war und dessen Grenzverlauf noch heute erkennbar ist, wurde zwi-schen den beiden großen Kriegen durch ein neues ersetzt. Die Teilung kam vermutlich dadurch zustande, dass Peter Winkel eine Tochter der Langensfamilie heiratete. Sein Sohn Arnold übergab die Besitzungen an Bernhard Winkel. Eigentümer sind heute Mitglieder der Familie Reiner Winkel.


Weit zurück ins 18. Jahrhundert reicht die Geschichte der Familie Fischenich. Ein Paulus Fi-schenich erwirbt am 16.12.1732 fünf Viertel Morgen Land im »Klockeners Hostard« für 70 Reichsthaler und am 01.12.1739 ein und ein Viertel Morgen Land im »vordersten Tal«, das an einer Seite an die »Langenacher Trifft« stößt und an einer weiteren Seite an eine Besitzung der Wittib Ludwig Maußbach angrenzt, von den Eheleuten Theodor Gymnich und Catharina Winkels. Dieser Paulus Fischenich ist das erste Mitglied der Familie in Langenich. Nachforschungen ergaben, dass weitere und frühere Familienangehörige in Blatzheim bzw. Bergerhausen lebten.

 

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Alter Hof der Familie Fischenich, um 1940 (Familie Fischenich)

Sein Sohn Heinrich Fischenich war mit Margaretha Hamacher verheiratet. Aus deren Nach-kommenschaft sind zwei Söhne genannt. Paul Fischenich (20.02.1730 bis 05.1807) war mit Agnes Rey (10.11.1731 bis 08.10.1816) verheiratet und lebte in Bergerhausen als Pächter. Er muss jedoch noch ƒcker in Langenich bewirtschaftet haben, denn im Heberegister des Stifts St. Gereon in Köln wird er 1791 nicht nur genannt, sondern er zahlt auch seine Abgaben in Roggen, Gerste und Hafer. Sein Bruder Anton (20.05.1735 bis 06.05.1786) war zum Zeitpunkt der Erhebung bereits verstorben. So wird seine Ehefrau Anna Maria Rey (06.04.1735 bis 07.10.1811) genannt, und sie zahlt Abgaben in Weizen, Roggen und Hafer. Gemeinsam erwerben »die Viel ehr- und achtbaren Eheleute« die Nutzungsrechte an einem halben Morgen Land im »mittelsten Tal«. Ein ähnlicher Vertrag wird von der »Anna Maria Reichs, wittib Antonen fischenichs« am 17.11.1796 über einen Viertel Morgen Land geschlossen. In der Einwohnerliste von 1799 wird neben ihr auch der Sohn Heinrich (17.05.1772 – 06.11.1834), der den Hof bereits leitete, erwähnt, dazu die beiden weiteren Kinder Paul und Anna Marie.

Dieser Heinrich Fischenich heiratete am 22.02.1806 die Maria Agnes Klosterhalven. Heinrich Fischenich war 1807 und 1815 Schützenkönig der St. Sebastianus Schützenbruderschaft in Kerpen. Posthum erscheint er in einem »Protokoll über die Auszahlung der Entschädigungsgelder für die zum Wegebau eingezogenen Grundstücke« vom 28.04.1835. Die »Wittib fichnich«, so unterschreibt sie selbst, bescheinigt darin, für in Blatzheim zum Bau der Köln-Dürener-Straße abgetretenes Land entschädigt worden zu sein. In weiterer Linie folgen Michael Fischenich (27.09.1811 – 14.09.1900) und Eva Sybilla Dünwald (16.03.1819 – 17.04.1879), die am 07.01.1848 heirateten. Eva Sybilla Dünwald war in Sindorf geboren. Ihr Sohn Hermann-Joseph (28.03.1849 – 11.04.1934) heiratete am 07.02.1885 Petronella Esser und ein Sohn aus dieser Ehe, der Johann Joseph Fischenich (29.12.1889 – 31.12.1957), der am 12.06.1928 mit Sybilla Tesch getraut wurde, ist der Vater des heutigen Eigentümers Hermann-Josef Fischenich, der Sibille geborene Prang zur Gattin hat.

Der Hof der Familie lag ursprünglich am Talweg. Ein neuer Hof mit zeitgemäßen Wirtschaftsgebäuden entstand 1970 an der Lindenstraße. In einem der neuen Wirtschaftsgebäude werden Ankersplinte des früheren Wohnhauses mit den Initialien M. F. aufbewahrt. Sie weisen darauf hin, dass das Wohngebäude gegen Ende des 19. Jahrhunderts neu errichtet wurde. Damals allerdings auf altem Unterbau, der beim Abriss im Jahre 1980 in Form eines alten Gewölbekellers besonders deutlich in Erscheinung trat. Der niedergelegte und danach verfüllte Befund lässt eine Datierung in das 16. bis 17. Jahrhundert zu. Diese Vermutung untermauerten die Aufbauten der ehemaligen Ställe und der Scheune in ihren Fachwerkskonstruktionen.

 

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Langenich im Jahr 1995 (Familie Fischenich)

Neben den genannten Ackererfamilien gab es in Langenich weitere drei Familien, deren Haushaltsvorstände mit der Berufsbezeichnung Ackerer versehen sind. Daneben zwei Familien, die nur aus einer Witwe und deren Kindern bestanden. Dass die zwölf aufgeführten Tagelöhnerfamilien auf den Höfen beschäftigt waren, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Welche Rolle den drei Weberfamilien zukam, ist jedoch unklar. Sicher ist in der näheren oder weiteren Umgebung Flachs angebaut worden, doch dürften die Böden der Neffelbachniederung wegen ihrer Güte für diese Nutzpflanze keine optimalen Bedingungen geboten haben.

Die Weberfamilien passen jedoch in den durch die Landwirtschaft geprägten Charakter des Ortes. Die Zukunft wird zeigen, über welchen Zeitraum sich Langenich diese Eigenart noch erhalten kann.

Josef Krings, Langenicher

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